Digitalisierung und DS-GVO

Die Digitalisierung und die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind zwei Schlagworte, die in der heutigen Zeit Hand in Hand gehen müssen. Digitalisierung und DSGVO sind Vorteil und Herausforderung für Unternehmen.

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren alle Bereiche des täglichen Lebens erfasst. Digitale Technologien sind nicht mehr wegzudenken. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die automatisierte Verarbeitung von Daten können Prozesse effizienter gestaltet werden, die Kommunikation wird schneller und die Arbeit produktiver. Allerdings bringt die Digitalisierung auch Herausforderungen mit sich. Für Unternehmen besteht die Gefahr, dass sie in einem sich schnell verändernden Markt den Anschluss verlieren, wenn sie nicht in die Digitalisierung investieren. Für Verbraucher geht es darum, ihre Daten zu schützen, da eine immer größere Menge an Daten über sie gesammelt wird.

Datenschutz – Herausforderung und Vorteil

Die Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist, hat das Ziel, den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Die DS-GVO muss aber auch im Einklang mit der unternehmerischen Freiheit stehen.

Für Unternehmen bedeutet die DS-GVO Mehraufwand, da sie dafür sorgen müssen, dass personenbezogene Daten DS-GVO-konform verarbeitet werden. Das betrifft nicht nur die interne Organisation, sondern auch die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern. Zudem müssen Unternehmen bei der Auswahl Ihrer Software auch die Grundsätze von Art. 5 Abs. 1 DS-GVO beachten und die Regelungen über den Datentransfer in Drittstaaten.

Digitalisierung führt zur Vereinfachung von Geschäftsprozessen und Herausforderungen zwecks Einhaltung der DS-GVO. Es gilt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, aber auch die Risiken zu erkennen und abzuschwächen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie den Anforderungen der DS-GVO gerecht werden. Insgesamt kann die DSGVO einen positiven Effekt auf die Digitalisierung haben, da sie das Vertrauen in die Verarbeitung personenbezogener Daten stärkt. Wenn die Digitalisierung und die DSGVO gemeinsam betrachtet werden, können beide Themen zum Vorteil von Unternehmen und den Personen genutzt werden, deren Daten verarbeitet werden. Ein Beispiel für Digitalisierung ist die Nutzung einer KI wie ChatGpT zur Erstellung von Vorlagen für Texte.

Gerne berate ich Sie bei der Einführung neuer Verarbeitungen:

Christof Kolyvas

Rechtsanwalt u. zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Tel: +49 234 29831858    Mail: anwalt@kolyvas.legal