Newsletter – Keine Dienstleistung nach dem BFSG?
Erfordert der Bezug von Newslettern eine Anpassung nach dem BFSG? Nicht jede Dienstleistung fällt unter das BFSG.
Erfordert der Bezug von Newslettern eine Anpassung nach dem BFSG? Nicht jede Dienstleistung fällt unter das BFSG.
Rechtsanwalt
Christof Kolyvas
Feldmark 106, 44803 Bochum
Telefon +49 234 29831858
Email: anwalt@ra-kolyvas.de