Der „Auftrag“ – ein Wort, viele Möglichkeiten

EIN WORT – VIELE MÖGLICHKEITEN

Der „Auftrag“

Der Begriff „Auftrag“ wird in der Alltagssprache vielfältig benutzt. Er kann von „übertragene Aufgabe“ bis zum „Auftrag der Farbe“ reichen. Er kann die „Bestellung“ einer Ware oder Lieferung oder auch „Verpflichtung“ bedeuten. Aufschluss gibt u.a. der Duden: https://www.duden.de/rechtschreibung/Auftrag

ARBEIT OHNE ENTGELT

Unternehmen arbeiten nicht umsonst

Bei aller Begriffsvielfalt ist eins aber sicher, für einen „Auftrag“ im rechtlichen Sinne wird kein Unternehmer tätig. Durch die Annahme eines Auftrags ist er nämlich verpflichtet, ein ihm übertragenes Geschäft ohne Entgelt zu besorgen. Von daher ist es für Juristen immer wieder interessant, wie vielfältig der Begriff „Auftrag“ verwendet wird. Hin und wieder hört man auch noch: „Wir haben keinen Vertrag, wir haben nur Aufträge.“

Auch der „Auftragsverarbeiter“ im Sinne der DSGVO verarbeitet die Daten für den Verantwortlichen nicht umsonst. Auftragsverarbeiter ist nach der Definition der DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Über die Entgeltlichkeit der Verarbeitung ist damit keine Aussage getroffen. Hintergrund der Auftragsverarbeitung ist in der Regel ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem die Verarbeitung personenbezogener Daten geschuldet wird. Dieser beinhaltet die wechselseitigen Leistungen und somit auch das Entgelt des Auftragnehmers. 

AUFTTRAG IST NICHT IMMER AUFTRAGSVERABEITUNG

Auftragsverabeitung

Ebenso ist auch nicht jeder „Auftrag“ mit einer „Auftragsverarbeitung“ personenbezogener Daten verbunden. Unternehmen erteilen zwar viele Aufträge an Dienstleister, bei denen der Dienstleister personenbezogene Daten erhält. Ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt, nur weil ein „Auftrag“ erteilt wurde, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls. Maßgeblich ist die zivilrechtliche Vereinbarung, aus der sich die geschuldetet Leistung ergibt. Nach der DSGVO kann ein „Auftrag“ auch zu einer Gemeinsamen Verantwortung führen oder einfach die Verarbeitung personenbezogene Daten von zwei Verantwortlichen darstellen.

Wenn Sie wissen wollen, ob ihr nächster „Auftrag“ eine Auftragsverarbeitung, eine Gemeinsame Verantwortung oder einfach nur zur Verarbeitung von zwei Verantwortlichen führt, berate ich Sie gern.