Datenschutz im Verein
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ Art. 9 Abs. 1 GG In Deutschland gibt es mehr als 600.000 gemeinnützige Organisationen, von
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Rechtsanwalt
Christof Kolyvas
Feldmark 106, 44803 Bochum
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